Verkehrsstrafrecht
Ein Beschuldigter kann Ermittlungen der Staatsanwaltschaft
nicht verhindern, er kann aber im Rahmen seiner Verteidigung das
Ermittlungsergebnis zu seinen Gunsten beeinflussen. Es ist deshalb
besonders wichtig, gleich nach Kenntnis von der Einleitung eines
Ermittlungsverfahrens einen Verteidiger einzuschalten. Oft werden schon
im ersten Gespräch mit Polizeibeamten Angaben zur Sache
gemacht, die sich später als nachteilig erweisen. Nicht selten
kommt es vor, dass Erklärungen von den Beamten falsch
verstanden oder nicht richtig protokolliert werden.
Im Verkehrsstrafrecht geht es etwa um Vorwürfe wie
- fahrlässige Körperverletzung
- Trunkenheit
- Straßenverkehrsgefährdung
- Nötigung oder Beleidigung
- Verkehrsunfallflucht
- Fahren ohne Fahrerlaubnis
Wenn die Tat selbst nicht zu bestreiten ist, und wenn auch eine
Einstellung gegen Zahlung einer Geldbuße nicht erreicht
werden kann, ist es von Bedeutung, die Rechtsfolgen so wenig belastend
wie möglich zu halten. Neben dem eigentlichen
Strafmaß – Geld- oder Freiheitsstrafe - sind auch
die Nebenfolgen, insbesondere also
- die Entziehung der Fahrerlaubnis oder
- die Verhängung eines Fahrverbotes
von Bedeutung.
Als Verteidiger kann ich Ihnen in vielfältiger
Weise helfen. Oft werden z.B. folgende Maßnahmen ergriffen:
- Einsichtnahme in die Ermittlungsakten
- Beibringung von Entlastungsbeweisen, insbesondere etwa die Benennung
von Zeugen oder die Einholung von Sachverständigengutachten
- Benennung besonderer persönlicher Umstände, die sich
mildernd auf die Strafzumessung auswirken können, oder die
für die Dauer einer Sperrfrist oder eines Fahrverbots von
Bedeutung sind
- Beschwerde gegen die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis