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Verkehrsordnungswidrigkeiten

Weniger gravierende Verkehrsverstöße werden als Ordnungswidrigkeiten verfolgt und mit Verwarnungs- oder Bußgeldern geahndet, wobei es z.B. um


gehen kann.

Oftmals haben diese Verstöße die Eintragung von Punkten im Verkehrszentralregister zur Folge oder können die Verhängung von Fahrverboten nach sich ziehen. Es ist fast immer sinnvoll, zunächst Einsicht in die Ermittlungsakte zu nehmen und eine Verteidigungsstrategie festzulegen, bevor sich ein Betroffener gegenüber der Polizei oder der Bußgeldstelle äußert. Nicht selten zeigt sich dann, dass die Vorwürfe gar nicht aufrecht zu erhalten sind, oder jedenfalls in einem milderen Licht erscheinen, weil etwa bei Geschwindigkeits-, Zeit- oder Abstandsmessungen Fehler unterlaufen sind, oder weil sich herausstellt, dass der Betroffene gar nicht Fahrer des Wagens gewesen ist, so dass in diesen Fällen eine Verfahrenseinstellung erreicht werden kann.

Wenn der Vorwurf selbst nicht bestritten werden kann, ist es doch häufig möglich, die Rechtsfolgen abzumildern und etwa darauf hinzuwirken, dass bei gleichzeitiger Erhöhung des Bußgeldes von der Verhängung eines Fahrverbotes abgesehen oder jedenfalls nur ein Fahrverbot von kürzerer Dauer verhängt wird.